Schule und Recht in Niedersachsen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Mobilitätsfonds - Ausbildung in Europa
Stipendien zur Unterstützung von Betriebs-/Berufspraktika im europäischen Ausland
RdErl. d. MK v. 28.10.2009 - 44-50 122/2-1-2 (SVBl. 12/2009 S.453; ber. 1/2010 S.9) - VORIS 22410 -
Bezug: RdErl. v. 1.10.2008 (SVBI. S.352) - VORIS 22410 -

1. Beschreibung

Das Niedersächsische Kultusministerium hat einen Fonds eingerichtet, der aus Spenden niedersächsischer Unternehmen besteht und die Förderung von Betriebspraktika im europäischen Ausland zum Ziel hat. Durch diesen Fonds sollen nicht nur berufsbezogene, fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenzen Jugendlicher gefördert, sondern auch Schulpartnerschaften unterstützt werden.

Die Praktika, die in engem Zusammenhang mit der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung stehen müssen, sind in den von den Schulen in ihrer Terminplanung vorgesehenen Zeiträumen und in entsprechender Dauer (allgemein bildende Schulen: zwei Wochen; berufsbildende Schulen: zwei bis vier Wochen) durchzuführen. Ferienzeiten können entsprechend der geltenden Regelungen mit eingeplant werden. Empfohlen werden die folgenden Durchführungszeiträume:

- Allgemein bildende Schulen: jeweils Januar / Februar des Schuljahrs
- Berufsbildende Schulen: jeweils Oktober/November des Schuljahrs (möglichst 2. Ausbildungsjahr); bei vierwöchigen Praktika sind die Herbstferien mit einzubeziehen

Es muss sich um die Durchführung betreuter Praktika im Rahmen von Schüleraustauschmaßnahmen, Schulkooperationen oder Schulpartnerschaften niedersächsischer Schulen mit entsprechenden schulischen Einrichtungen im Einzugsbereich der Europäischen Union handeln.

Zur Ermittlung von Praktikumsplätzen können bestehende Schul-, Städte- oder Gemeindepartnerschaften sowie Geschäftsbeziehungen regionaler Unternehmen genutzt werden.

2. Bewerbung/Auswahl

Die Maßnahme richtet sich an einzelne Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II (allgemein bildende sowie berufsbildende Schulen - einschließlich der beruflichen Erstausbildung im Teilzeitbereich) in Niedersachsen (keine Gruppenförderung). Diese sollen durch entsprechende Einzelstipendien in die Lage versetzt werden, zwei- bis vierwöchige Auslandspraktika durchführen zu können.

Die Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler sowie deren Bewerbung erfolgt über die jeweilige Schule. Unter der Internetadresse http://www.mobilitaetsfonds.nibis.de stehen auf der Homepage des „Mobilitätsfonds” die erforderlichen Dokumente zur Verfügung.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis eines Praktikumsplatzes sowie die Sicherstellung der Betreuung vor Ort durch die Vorlage des entsprechenden Praktikumsvertrags sowie des positiven Kurzgutachtens der entsendenden Schule. Als Beurteilungskriterien sollten u.a. auch die folgenden Aspekte Berücksichtigung finden:

- gute schulische Leistungen
- angemessene Sprachkenntnisse in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch
- angemessenes Auftreten

Da die Fondsmittel begrenzt sind und eine niedersachsenweite Streuung der Stipendien angestrebt ist, führen die betroffenen Schulen eine entsprechend enge Selektion durch. Die Teilnahme an der Maßnahme soll eine Anerkennung und Förderung besonderer Leistungen der infrage kommenden Schülerinnen und Schüler darstellen.

Das Niedersächsische Kultusministerium übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsgeschäfte der Antragstellerinnen und Antragsteller, beteiligter Schulen sowie Betriebe im In- und Ausland, die von diesen im Rahmen des „Mobilitätsfonds – Ausbildung in Europa” eingegangen werden.

Anträge auf Vergabe eines Stipendiums aus dem „Mobilitätsfonds” sind über die Schulleitung zu richten an: Niedersächsisches Kultusministerium, Frau Manuela Stützer, Schiffgraben 12, 30159 Hannover.

3. Stipendium

Die Höhe eines Stipendiums beträgt bei einer Praktikumsdauer von zwei Wochen 450 Euro bzw. 700 Euro bei vier Wochen. Der jeweilige Betrag wird als Pauschale für Reise- und Aufenthaltskosten gezahlt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: direkt an die Antragstellerin oder den Antragsteller

  1. Rate in Höhe von 80% vor Beginn der Maßnahme
  2. Rate in Höhe von 20% nach Abschluss der Maßnahme sowie Vorlage des Fragebogens zur Evaluation des Praktikums

Eine Co-Finanzierung von Maßnahmen, die aus Mitteln der EU oder anderer Projektträger gefördert werden, ist nicht zulässig.

Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Niedersächsische Kultusministerium (Fondsverwalter). Die Anzahl der Stipendien ist abhängig von der Höhe der eingehenden Spenden.

Gehen mehr Förderanträge ein als Fondsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Losverfahren.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch den „Mobilitätsfonds” besteht nicht.

4. Hinweise zur Antragstellung

Folgende Schritte sind zur Antragstellung erforderlich:

- Information der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler (Homepage)
- Beschaffung eines Praktikumsbetriebs
- Festlegung des organisatorischen und inhaltlichen Rahmens und Unterzeichnung des Praktikumsvertrags
- Ausfüllen des Bewerbungsformulars einschließlich Kurzgutachten der Schule
- Einreichen der Bewerbungsunterlagen (Praktikumsvertrag, Bewerbungsformular) beim Niedersächsischen Kultusministerium

Falls nicht bereits vorhanden, wird zur Absicherung möglicher Risiken von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung empfohlen.

5. Fristen

Anträge auf Stipendien sind in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme einzureichen (Bewerbungsfrist).

6. Schlussbestimmungen

Es gelten die Fördergrundsätze in der jeweils aktuellen Fassung siehe: http://mobilitaetsfonds.nibis.de/Foerdergrundsaetze-07.doc. Dieser RdErl. tritt am 1.12.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass außer Kraft.

Auskünfte:

Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12, 30159 Hannover
Herr Werner Ritter, Tel.: 0511/120-7395
E-Mail: Werner.Ritter@mk.niedersachsen.de oder
Frau Manuela Stützer, Tel.: 0511/120-7361
E-Mail: Manuela.Stuetzer@mk.niedersachsen.de

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)