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Schulisches
Qualitätsmanagement an berufsbildenden Schulen auf der Grundlage des
Kernaufgabenmodells BBS (KAM-BBS)
RdErl. d. MK v. 16.2.2022 - 42 - 81821 (SVBl. 7/2022
S. 402) - VORIS 22410 -
Bezug:
1. Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems berufsbildender Schulen
In Niedersachsen sind öffentliche berufsbildende Schulen seit 2011 verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem zu implementieren, das auf dem landesweit einheitlichen Kernaufgabenmodell für berufsbildende Schulen (KAM-BBS) in Niedersachsen basiert.
Seit Einführung des KAM-BBS durchlaufen berufsbildende Schulen strategische Qualitätsentwicklungsprozesse der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Diese Prozesse sind die Grundlage für die zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Regionalen Kompetenzzentren.
Die Schulen sind gehalten, alle Kernaufgaben (KA) der sieben obligatorischen Qualitätsbereiche (QB) des KAM-BBS prozesshaft auszugestalten.
2. Qualitätsbereiche, Qualitätssegmente, Kernaufgaben und Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben
Die Qualitätsbereiche (QB), denen eine allgemeine Beschreibung zugeordnet ist, bieten allen an der Qualitätsentwicklung Beteiligten den Vorteil der Vereinheitlichung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die sieben QB stellen den Rahmen der Ausgestaltung schulischer Prozesse sowie der Festlegung von Verantwortlichkeiten bei gleichzeitiger Offenheit für schulindividuelle Entwicklungen dar.
Im Einzelnen sind folgende Qualitätsbereiche festgelegt:
Den Qualitätsbereich B Bildungsangebote gestalten (QB B) gilt es gezielt weiterzuentwickeln, um die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt des schulindividuellen Qualitätsentwicklungsprozesses zu stellen.
Allen Qualitätsbereichen sind jeweils verbindliche Kernaufgaben zugeordnet, die zentrale Prozesse oder Aufgaben in Schule benennen. Die prozesshafte Beschreibung der Kernaufgaben wird durch verbindliche Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben ergänzt. Zum Teil sind Kernaufgaben zu Qualitätssegmenten gebündelt.
3. Prozesshafte Ausgestaltung der Kernaufgaben
Die Schulen sind gehalten, zur Bearbeitung der Kernaufgaben innerschulische Prozesse zu entwickeln und auszugestalten. Die Kernaufgaben sind in der Schule nachweisbarverlässlich zu implementieren. Es geht nicht um ein formales Abhandeln und aufwendiges Beschreiben. Schulische Qualitätsentwicklungsprozesse dienen der Weiterentwicklung und können nicht als abgeschlossen betrachtet werden.
Die schulindividuelle Arbeit mit dem KAM-BBS ist durch die strategischen Überlegungen des Landes und der Schule geprägt und wird in schulischen Handlungsfeldern konkretisiert. Diese sind innerhalb eines für die Schule angemessenen Zeitraumes zu bearbeiten.
Mit den verbindlichen Anforderungen an die Bearbeitung der Kernaufgaben (in der Anlage mit (A) gekennzeichnet) wird eine verlässliche Grundlage für die Einschätzung der prozesshaften Ausgestaltung der Kernaufgaben im Rahmen externer und interner Evaluationen beschrieben.
4. Beratung und Unterstützung, Evaluation
Die Schulen werden bei der schulweiten prozesshaften Ausgestaltung der Qualitätsbereiche und der Implementierung der Kernaufgaben weiterhin vertraulich und schulindividuell durch die QM-Prozessberatung-BBS beraten und unterstützt.
Insbesondere zur Gestaltung des Qualitätsbereiches B Bildungsangebote gestalten (QB B) stehen die Fachberaterinnen und Fachberater für berufsbildende Schulen zur Verfügung.
Die Mitwirkung der Schulinspektion-BBS ergibt sich aus der externen Evaluation des QMProzesses an den berufsbildenden Schulen. Die Einschätzung der Prozesse zur Ausgestaltung der Kernaufgaben und damit der Prozessqualität steht dabei im Vordergrund.
Über Prüfaufträge des Niedersächsischen Kultusministeriums an die Schulinspektion-BBS des Niedersächsischen Landesinstitutes für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) erfolgt die Festlegung der für die Evaluation landesweit vorgesehenen Kernaufgaben, wobei Kernaufgaben des QB B grundsätzlich gesetzt sind.
5. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 1.8.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Anlage
Liste der
Qualitätsbereich Schule leiten
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter verantwortet unter Einbeziehung aller Interessengruppen das schulische Qualitätsmanagement. Im Rahmen demokratischer Prozesse steht sie bzw. er vorbildlich für eine an Werten und Normen orientierte Schulkultur sowie für eine Haltung der Wertschätzung.
Qualitätsbereich Schule leiten | ||
Kernaufgaben | ||
Veränderungs- bedarfe ermitteln | F 1 | Vorschläge bearbeiten |
Vorschläge zur Veränderung sind systematisch erfasst und kommuniziert. | ||
(A) Es liegen schulinterne Regelungen zum Umgang mit Vorschlägen zur Verbesserung vor. | ||
F 2 | Beschwerden bearbeiten | |
Beschwerden sind systematisch erfasst und zeitnah bearbeitet. | ||
(A) Es bestehen abgestimmte schulinterne Regelungen zum Umgang mit Beschwerden. | ||
Organisation entwickeln | F 3 | Aufbauorganisation anpassen |
In der Schule ist die Aufbauorganisation dokumentiert und wird regelmäßig an veränderte Anforderungen angepasst. | ||
(A) Die aktuelle Aufbauorganisation mit Stellen- und Aufgabenbeschreibungen ist für jede Funktionsstelle und die Aufgaben der weiteren Landesbediensteten1 festgelegt und in geeigneter Weise kommuniziert. | ||
F 4 | Ablauforganisation anpassen | |
In der Schule sind die Arbeitsabläufe festgelegt, die regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. | ||
(A) Die Vorgehensweisen zur Aufgabenbearbeitung sind festgelegt und den Verantwortlichen und Beteiligten kommuniziert. | ||
F 5 | Unterrichtsqualität verbessern | |
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter überprüft systematisch und regelmäßig die Qualität des Unterrichts und leitet daraus Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung ab. | ||
(A) Ein Konzept zur Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter liegt vor und ist kommuniziert. | ||
F 6 | Interessengruppen beteiligen | |
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter fördert zielgerichtet die Beteiligung der Interessengruppen der Schule. | ||
(A) Die Beteiligung der Interessengruppen entspricht den recjtlichen Vorgaben und basiert auf abgestimmten schulischen Regelungen. | ||
Leitungshandeln evaluieren | F 7 | Schulleitungshandeln evaluieren |
Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter und ihr bzw. sein Schulleitungsteam2 überprüfen regelmäßig die Wirksamkeit ihres Leitungshandelns, um ggf. Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen.. | ||
(A) Ein Instrument zur Einschätzung des Leitungshandelns und zur Auswertung der Ergebnisse ist implementiert. | ||
Bildungsgänge verwalten | F 8 | Daten der Schülerinnen und Schüler verwalten |
Die Schule verwaltet die Daten der Schülerinnen und Schüler und sichert die anforderungsgerechte Bereitstellung der Zeugnisse und anderer Dokumente. | ||
(A) Die formalen und rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit den Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der Bereitstellung von Zeugnissen und anderen Dokumenten werden eingehalten. |
Qualitätsbereich Schule entwickeln
Die Schule hat die Strategie und Ziele ihrer Schulentwicklung auf die strategischen Steuerungsvorgaben des Landes abgestimmt, setzt Projekte und Maßnahmen um und überprüft deren Wirksamkeit.
Qualitätsbereich Schule entwickeln | ||
Kernaufgaben | ||
Schule entwickeln | S 1 | Leitbild entwickeln und implementieren |
Die Schule überprüft kontinuierlich die innerschulische Bedeutung sowie die Wirksamkeit des Leitbildes und passt es bei Bedarf an. | ||
(A) An der Entwicklung und Pflege des Leitbildes ist die Schulgemeinschaft beteiligt. | ||
S 2 | Strategie und Ziele abstimmen | |
Die Schule entwickelt ihre Strategie und ihre allgemein operativen Ziele auf Basis des Leitbildes, überprüft sie und passt sie regelmäßig an. | ||
(A) Vorgehensweisen der Strategie- und Zielentwicklung sind kommuniziert. | ||
S 3 | Schulprogramm fortschreiben | |
Die Schule entwickelt ein Schulprogramm, das regelmäßig fortgeschrieben wird. | ||
(A) Leitbild, Strategie und Ziele sind in die Entwicklung des Schulprogramms eingeflossen. | ||
Verbesserungen durchsetzen | S 4 | Zielvereinbarungen schließen |
Es werden regelmäßig und systematisch interne und externe Zielvereinbarungen geschlossen. | ||
(A) Die internen Zielvereinbarungen berücksichtigen externe Zielvereinbarungen. | ||
S 5 | Projekte und Maßnahmen durchführen | |
Die Schule führt Projekte und Maßnahmen systematisch durch, um die schulischen Prozesse witerzuentwickeln. | ||
(A) Eine schulweit abgestimmte Vorgehensweise zur Durchführung der Projekte und Maßnahmen ist impementiert. |
Qualitätsbereich Personal führen
Die Schule steuert die Prozesse des Personalmanagements. Sie fördert die Kompetenzen und die Kreativität aller Verantwortlichen und schafft eine Kultur der Verantwortung, des Vertrauens und der Wertschätzung.
Qualitätsbereich Personal führen | ||
Kernaufgaben | ||
Personal beschaffen | P 1 | Personalbedarf ermitteln |
Die Schule erhebt die aktuelle Personalausstattung und ermittelt systematisch den aktuellen und zukünftigen Personalbedarf. | ||
(A) Eine Übersicht über die aktuelle Personalausstattung liegt vor. | ||
P 2 | Personal beschaffen | |
Die Schule entwickelt auf Grundlage des ermittelten Personalbedarfs geeignete Maßnahmen zur Personalbeschaffung und führt diese systematisch durch. | ||
(A) Abgestimmte Vorgehensweisen zur Personalbeschaffung liegen vor. | ||
P 3 | Personal einarbeiten | |
Die Schule unterstützt lehrendes und nicht lehrendes Personal bei ihrer Einarbeitung. | ||
(A) Ein Konzept zur Einarbeitung und Unterstützung des lehrenden und nicht lehrenden Personals liegt vor. | ||
Personal entwickeln | P 4 | Personal individuell fördern |
Die Schule fördert das lehrende und nicht lehrende Personal entsprechend ihrer individuellen Professionalisierung. | ||
(A) Die Schule führt systematisch Maßnahmen zur Personalentwicklung durch. | ||
P 5 | Personal bedarsgerecht qualifizieren | |
Das lehrende und nicht lehrende Personal ist nach einem auf die Strategie der Schule abgestimmten Konzept qualifiziert. | ||
(A) Ein Fortbildungskonzept liegt vor. | ||
P 6 | Personal einsetzen | |
Bei der Gestaltung der Stunden- und Vertretungspläne erfolgt der Einsatz des lehrenden und nicht lehrenden Personals unter Berücksichtigung der Strategie und Ziele der Schule sowie fachlich angemessen auf Basis der individuellen Personalentwicklung. | ||
(A) Jährlich wird ein Plan für den
Personaleinsatz in den Bildungsgängen erstellt. (A) Der Personaleinsatz erfolgt strukturiert aufgrund der Zusammensetzung der Lerngruppen in den Bildungsgängen, fachlich angemessen und entsprechend den rechtlichen und pädagogischen Anforderungen. |
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P 7 | Personal begleiten | |
Die Schule plant systematisch Maßnahmen zur Personalfürsorge und führt diese durch. | ||
(A) Die Schule führt die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsmanagements durch. | ||
Personal verwalten | P 8 | Personal verwalten |
Die Schule erfüllt sach- und fachgerecht die Aufgaben der Personalverwaltung. | ||
(A) Die Personaldaten sind gemäß den rechtlichen Vorgaben erfasst und verwaltet. |
Qualitätsbereich Bildungsangebote gestalten
Die Schule stellt den staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Sie sorgt für ein Bildungsangebot, das auf regionale Spezifika und die Ausbildungsinteressen der Partner in der beruflichen Bildung abgestimmt ist. Sie fördert eine demokratischhe Haltung und strebt nach bestmöglicher Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler.
Qualitätsbereich Bildungsangebote gestalten | ||
Kernaufgaben | ||
Bildungsangebot realisieren | B 1 | Unterricht planen |
Die Schule setzt die curricularen Vorgaben in allen Bildungsgängen in den berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereichen handlungsorientiert um und nimmt regelmäßig Anpassungen vor. | ||
(A) die rechtlichen Vorgaben sind bei der Erstellung und Impementierung der didaktisch-methodischen Planungen eingehalten. | ||
B 2 | Materialien und Medien bereitstellen | |
Materialien und Medien werden beschafft bzw. durch die Bildungsgangs- und Fachgruppen entwickelt. Sie werden bereitgestellt, evaluiert und bei Bedarf angepasst. | ||
(A) Materialien und Medien für den handlungsorientierten Unterricht liegen in allen Bildungsgängen vor und sind einsetzbar. | ||
B 3 | Unterricht organisieren | |
In allen Bildungsgängen ist die zeitliche Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen mit den Stundenplänen abgestimmt. | ||
(A) Schulische Vereinbarungen zur Erstellung der zeitlichen Abfolge und Organisation der didaktisch-methodischen Planungen liegen vor und sind mit den Grundsätzen der Gestaltung der Stundenpläne vereinbar. | ||
B 4 | Unterricht durchführen | |
Der Unterricht wird in allen Bildungsgängen kompetenzorientiert auf Basis des didaktisch-methodischen Konzeptes der Handlungsorientierung durchgeführt. | ||
(A) Die kompetenzorientierten schulishen Curricula werden im Unterricht umgesetzt. | ||
B 5 | Unterricht evaluieren | |
In allen Bildungsgängen wird die Evaluation der Unterrichtsqualität systematisch durchgeführt. | ||
(A) Aus den Ergebnissen werden in den Bildungsgangs- und Fachgruppen Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. | ||
Leistungen feststellen, bewerten und kommunizieren | B 6 | Leistungen feststellen und bewerten |
In allen Bildungsgängen werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler über Leistungsnachweise regelmäßig festgestellt, dokumentiert und bewertet. | ||
(A) Landesweite Vorgaben und ergänzende schulische Regelungen zur Leistungsfeststellung werden in den Grundsätzen der Leistungsbewertung für alle Bildungsgänge beachtet. | ||
B 7 | Über Leistungsstände informieren | |
Die Schule stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere zu Beteiligende über die Leistungsstände informiert werden. | ||
(A) Abgestimmte Regelungen zur Organisation und Durchführung der Leistungsstandinformationen liegen vor. | ||
Individuell fördern | B 8 | Individuelle Kompetenzentwicklung begleiten |
Die Schülerinnen und Schüler und ggf. weitere zu Beteiligende werden auf der Grundlage eines schulweit abgestimmten Konzeptes über die individuelle Kompetenzentwicklung informiert. | ||
(A) Die Lehrkräfte ermitteln und besprechen die individuelle Kompetenzentwicklung mit den Schülerinnen und Schülern und dokumentieren sie. | ||
B 9 | Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf fördern | |
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden die Schülerinnen und Schüler systematisch individuell gefördert. | ||
(A) Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden umgesetzt. | ||
B 10 | Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken fördern | |
Auf Basis schulischer Vereinbarungen werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken systematisch gefördert. | ||
(A) Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken werden umgesetzt. | ||
B 11 | Leistungsbereitschaft fördern | |
Die Schule fördert systematisch die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler. | ||
(A) Es werden außerunterrichtliche schulische Angebote zur freiwilligen Teilnahme der Schülerinnen und Schüler realisiert, um deren Leistungsbereitschaft zu steigern. | ||
Beraten und unterstützen | B 12 | Präventiv arbeiten |
Die Schule arbeitet präventiv für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler. | ||
(A) Es liegen schulweit verbindliche Regelungen zur Prävention vor, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. | ||
B 13 | Auf Regelabweichungen reagieren | |
Die Schule reagiert systematisch auf ein Verhalten von Schülerinnen und Schülern, das von den vereinbarten Regeln abweicht. | ||
(A) Abgestimmte schulische Regelungen liegen vor. | ||
B 14 | Individuell beraten und unterstützen | |
Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern in persönlichen Fragen Beratung und Unterstützung an. | ||
(A) Auf Basis abgestimmter Vorgehensweisen bietet die Schule individuelle Beratungsgespräche an und organisiert bzw. vermittelt erforderliche Unterstützungsangebote. | ||
B 15 | Berufs- und Laufbahnplanung unterstützen | |
Die Schule unterstützt die Schülerinnen und Schüler systematisch bei der Berufs- und Schullaufbahnplanung. | ||
(A) Die Beratung zur Berufs- und Schullaufbahnplanung ist organisiert. |
Qualitätsbereich Ressourcen verwalten
Die Schule managt ihre Ressourcen transparent und nachhaltig.
Qualitätsbereich Ressourcen verwalten | |
Kernaufgaben | |
R 1 | Finanzen managen |
Die Finanzmittel werden verwaltet und nachhaltig eingesetzt. | |
(A) Die abgestimmten Vorgehensweisen zur Bewirtschaftung der Finanzmittel genügen den rechtlichen Vorgaben. | |
R 2 | Material- und Energieeinsatz nachhaltig managen |
Der Material- und Energieeinsatz der Schule erfolgt nachhaltig. | |
(A) Abgestimmte Vorgehensweisen für einen nachhaltigen Material- und Energieeinsatz der Schule liegen vor. | |
R 3 | Wissen managen |
Die Schule schafft eine digitale Infrastruktur, die es ermöglicht, Informationen zu sammeln, zu strukturieren und zu verteilen. | |
(A) Die Schule nutzt ein Wissensmanagementsystem. | |
R 4 | Schulische Ausstattung managen |
Entsprechend den Erfordernissen wird die Ausstattung gepflegt und laufend aktualisiert. | |
(A) Die schulische Ausstattung ermöglicht ein gerfährdungsfreies, handlungsorientiertes und motivierendes Lernen und Arbeiten. |
Qualitätsbereich Kooperationen entwickeln
Die Schule entwickelt und gestaltet regionale, überregionale und internationale Kooperationen mit ihren Partnern, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.
Qualitätsbereich Kooperationen entwickeln | |
Kernaufgaben | |
K 1 | Mit dem Schulträger kooperieren |
Die Schule kooperiert systematisch und zielgerichtet mit dem Schulträger. | |
(A) Der Schulträger ist über alle wesentlichen schulischen Vorgänge informiert. | |
K 2 | Mit Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen kooperieren |
Die Schule gestaltet systematisch und zielgerichtet Kooperationen mit anderen Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen. | |
(A) Es liegen Kooperationsvereinbarungen zwischen den Partnern vor. | |
K 3 | Mit Partnern der beruflichen Bildung und sonstigen Einrichtungen kooperieren |
Die Schule gestaltet systematisch und zielgerichtet Kooperationen mit Partnern der beruflichen Bildung und sonstigen Einrichtungen. | |
(A) Es liegen Absprachen zwischen den Partnern vor. |
Qualitätsbereich Ergebnisse und Erfolge bewerten
Die Schule überprüft und bewertet ihre Arbeit und steuert auf dieser Basis die schulischen Prozesse so, dass ausgewogene und nachhaltige Ergebnisse erzielt werden und die Schule erfolgreich weiterentwickelt wird.
Qualitätsbereich Ergebnisse und Erfolge beachten | |
Kernaufgaben | |
E 1 | Gestaltung der Bildungsgänge bewerten |
Die Schule erhebt Daten, bereitet sie auf und leitet die Ergebnisse an die Verantwortlichen und Beteiligten zur Überprüfung und Bewertung weiter. | |
(A) Die Schule legt Kennzahlen zur Ermittlung der Ergebnisse und Erfolge bei der Gestaltung der Bildungsgänge fest. | |
E 2 | Personalmanagement bewerten |
Die Schule erhebt relevante Daten, bereitet die Ergebnisse auf und leitet diese an die Verantwortlichen und Beteiligten zur Überprüfung und Bewertung weiter. | |
(A) Die Schule legt Kennzahlen zur Ermittlung der Ergebnisse und Erfolge im Personalmanagement fest. | |
E 3 | Entwicklung der Kooperationen bewerten |
Die Schule überprüft und bewertet die Ergebnisse und Erfolge bei der Entwicklung der Kooperationen. | |
(A) Die Schule erfasst regelmäßig die erforderlichen | |
E 4 | Ressourcenmanagement bewerten |
Die Schule überprüft und bewertet die Ergebnisse und Erfolge beim Umgang mit den Ressourcen. | |
(A) Die Schule legt Kennzahlen zur Ermittlung der Ergebnisse und Erfolge im Ressourcenmanagement fest. |
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |