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Ferienordnung für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
RdErl. d. MK v. 18.11.2022 - 36.3-82011 (SVBl. 12/2022 S. 680; ber. 10/2023 S. 533) - VORIS 22410 -

Bezug:
a)
RdErl. „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ v. 15.10.2019 (SVBl. S. 620) - VORIS 22410 -
b)
RdErl. „Ferienordnung für die Schuljahre 2017/18 bis 2023/24“ v. 15.6.2015 (SVBl. S. 312), geändert durch RdErl. v. 29.7.2020 (SVBl. S. 396) - VORIS 22410 -

1. Die Schulferien werden wie folgt festgelegt:

Gem. Art. 25 der Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen vom 15.10.2020 beträgt die Gesamtdauer der Schulferien während eines Schuljahres, einschließlich zwölf Samstage, 75 Werktage (Mo.- Sa.); dies wurde bei der Festlegung der Ferien zugrunde gelegt. Es ist jeweils der erste und letzte Ferientag angegeben.

1.1 Ferientermine im Schuljahr 2024/2025

Sommer 2024 Mo. 24.6. - Fr. 2.8. 35 Tage
Herbst 2024 Fr. 4.10. - Sa. 19.10. 14 Tage
Tag nach dem Reformationstag Fr. 1.11. 1 Tag
Weihnachten 2024/2025 Mo. 23.12. - Sa. 4.1. 9 Tage
Halbjahresferien 2025 Mo. 3.2. - Di. 4.2. 2 Tage
Ostern 2025 Mo. 7.4. - Sa. 19.4. 11 Tage
Kirchentag 2025 Mi. 30.4 1 Tag
Tag nach dem 1.Mai 2025 Fr. 2.5. 1 Tag
Tag nach Himmelfahrt 2025 Fr. 30.5. 1 Tag
Pfingsten 2025 Di. 10.6. 1 Tag

1.2 Ferientermine im Schuljahr 2025/2026

Sommer 2025 Do. 3.7. - Mi. 13.8. 36 Tage
Herbst 2025 Mo. 13.10. - Sa. 25.10. 12 Tage
Weihnachten 2025/2026 Mo. 22.12. - Mo. 5.1. 10 Tage
Halbjahresferien 2026 Mo. 2.2. - Di. 3.2. 2 Tage
Ostern 2026 Mo. 23.3. - Di. 7.4. 12 Tage
Tag nach Himmelfahrt 2026 Fr. 15.5. 1 Tag
Pfingsten 2026 Di. 26.5. 1 Tag

1.3 Ferientermine im Schuljahr 2026/2027

Sommer 2026 Do. 2.7. - Mi. 12.8. 36 Tage
Herbst 2026 Mo. 12.10. - Sa. 24.10. 12 Tage
Weihnachten 2026/2027 Mi. 23.12. - Sa. 9.1. 13 Tage
Halbjahresferien 2027 Mo. 1.2. - Di. 2.2. 2 Tage
Ostern 2027 Mo. 22.3. - Sa. 3.4. 10 Tage
Tag nach Himmelfahrt 2027 Fr. 7.5. 1 Tag
Pfingsten 2027 Di. 18.5. 1 Tag

1.4 Ferientermine im Schuljahr 2027/2028

Sommer 2027 Do. 8.7. - Mi. 18.8. 36 Tage
Herbst 2027 Sa. 16.10. - Sa. 30.10. 13 Tage
Weihnachten 2027/2028 Do. 23.12. - Sa. 8.1. 13 Tage
Halbjahresferien 2028 Mo. 31.1. - Di. 1.2. 2 Tage
Ostern 2028 Mo. 10.4. - Sa. 22.4. 10 Tage
Tag nach Himmelfahrt 2028 Fr. 26.5. 1 Tag
Pfingsten 2028 Di. 6.6. 1 Tag

1.5 Ferientermine im Schuljahr 2028/2029

Sommer 2028 Do. 20.7. - Mi. 30.8. 36 Tage
Tag vor dem 3. Oktober 2028 Mo. 2.10. 1 Tag
Herbst 2028 Mo. 23.10. - Sa. 4.11. 11 Tage
Weihnachten 2028/2029 Mi. 27.12. - Sa. 6.1. 9 Tage
Halbjahresferien 2029 Do. 1.2. - Fr. 2.2. 2 Tage
Ostern 2029 Mo. 19.3. - Di. 3.4. 12 Tage
Tag vor dem 1. Mai 2029 Mo. 30.4. 1 Tag
Tag nach Himmelfahrt 2029 Fr. 11.5. 1 Tag
Pfingsten 2029 Di. 22.5. 1 Tag

1.6 Ferientermine im Schuljahr 2029/2030

Sommer 2029 Do. 19.7. - Mi. 29.8. 36 Tage
Tage nach dem 3. Oktober 2029 Do. 4.10. - Fr. 5.10. 2 Tage
Herbst 2029 Mo. 22.10. - Fr. 2.11. 10 Tage
Weihnachten 2029/2030 Fr. 21.12. - Sa. 5.1. 11 Tage
Halbjahresferien 2030 Do. 31.1. - Fr. 1.2. 2 Tage
Ostern 2030 Mo. 8.4. - Di. 23.4. 12 Tage
Tag nach Himmelfahrt 2030 Fr. 31.5. 1 Tag
Pfingsten 2030 Di. 11.6. 1 Tag

1.7 Ferientermine im Schuljahr 2030/2031

Sommer 2030 Do. 11.7. - Mi. 21.8. 36 Tage

Weitere unterrichtsfreie Tage

Gesetzliche Feiertage sind in Niedersachsen: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, der 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), der 31. Oktober (Reformationstag), 1. und 2. Weihnachtstag. Die Unterrichtsbefreiung aus Anlass kirchlicher Feiertage und Veranstaltungen ist im Bezugserlass zu a geregelt.

3. Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler

Die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler erfolgt am Sonnabend nach dem ersten Schultag eines neuen Schuljahres und zwar

4. Ausgabe der Halbjahreszeugnisse

Die Halbjahreszeugnisse werden ausgegeben:

Abweichend von Satz 1 werden die Studienbücher in der Qualifikationsphase der Gymnasien, Gesamtschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Beruflichen Gymnasien im Schuljahr 2025/2026 bereits am Freitag, 19.12.2025 ausgehändigt.

5. Beendigung des Unterrichts am letzten Schultag vor den Ferien

Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde. Am letzten Schultag vor den Sommerferien ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde; für die allgemein bildenden Schulen gilt dies auch am Tage der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse. Die Schülerbeförderung muss gewährleistet sein.

6. Entlassungstermin für Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I

Der Entlassungstermin für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I darf von den Schulen frühestens eine Woche vor Sommerferienbeginn angesetzt werden. Beginnen die Sommerferien nach dem 15. Juli, so ist der Entlassungstermin so festzusetzen, dass die entlassenen Schülerinnen und Schüler bis zum 1. August drei Wochen Ferien haben.

7. Abweichende Regelungen

Die Ferien für die Schulen auf den Ostfriesischen Inseln, für die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover, für die Deutsche Müllerschule in Braunschweig, die Steinmetzschule in Königslutter, die Fachschule Seefahrt in Leer und die Auszubildenden zur Augenoptikerin / zum Augenoptiker und zur Müllerin / zum Müller an den Berufsbildenden Schulen II in Gifhorn werden durch diesen RdErl. nicht berührt; sie werden gesondert festgelegt.

8. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1.8.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.7.2024 außer Kraft.

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