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Personalveränderungen
an öffentlichen allgemein bildenden Schulen
RdErl. d. MK v. 7.10.2021 - 34 - 84 002 (SVBl.
12/2021 S. 644) - VORIS 22410 -
Entsprechend den Terminvorgaben zu den Versetzungsverfahren können sich formlos auf dem Dienstweg bis zum 31.1. bzw. 31.7. eines jeden Jahres bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung bewerben,
Die Bewerbung um Übertragung eines ihrer Lehrbefähigung oder ihrer Ergänzungsqualifikation entsprechenden jeweiligen Einstiegsamtes oder einer der jeweiligen Entgeltgruppe entsprechenden Stelle mit ggf. damit verbundener Versetzung zu Beginn des darauffolgenden Schulhalbjahres muss Angaben zur gewünschten Schulform und den gewünschten örtlichen Einsatzmöglichkeiten beinhalten. Ein Anspruch auf Übertragung des angestrebten Amtes oder auf Versetzung besteht nicht.
Grundsätzlich kann einer Bewerbung aus Gründen der Unterrichtskontinuität frühestens drei Jahre nach der Einstellung entsprochen werden.
Alle anderen Lehrkräfte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind auf das landesweite Versetzungsverfahren (LV-Online) zu verweisen.
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a) tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.
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