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Schulpraktikum im Rahmen der Ausbildung für Studierende der Theologie sowie für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
RdErl. d. MK v. 23.6.2009 - 33-82105/3 (SVBl. 8/2009 S.282) - VORIS 22410 -

Die kirchlichen Ausbildungsvorschriften sehen vor, dass Studierende der Theologie sowie bestimmte Gruppen kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Ausbildung in der Regel ein ca. sechs- bis achtwöchiges Schulpraktikum zu absolvieren haben. Wegen des Umstands, dass sie in vielen Fällen Religionsunterricht erteilen, liegt die Veranstaltung solcher Praktika nicht nur im kirchlichen, sondern auch im staatlichen Interesse.

Die Durchführung des Praktikums wird jeweils im Einzelfall von den mit der Ausbildung beauftragten kirchlichen Stellen mit der vorgesehenen Schule abgestimmt, sofern Lehrkräfte bereit sind, die notwendigen Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Für die zuständigen Schulbehörden werden von den in ihrem Bereich durchgeführten Schulpraktika in Kenntnis gesetzt.

Während der Schulpraktika sind Beratungsbesuche von Beauftragten der Ausbildungsinstitute und von den kirchlich beauftragten Prüfenden vorgesehen.

Im Verlauf des Praktikums werden die betreuenden Lehrkräfte von dem Ausbildungsinstitut zu einer eintägigen Informationsveranstaltung eingeladen.

Sofern das Praktikum mit einer Prüfung abschließt, gelten für den Ablauf der Prüfung und die Mitwirkung an der Prüfung die jeweiligen kirchlichen Prüfungsbestimmungen.

Dieser Erlass tritt am 1.8.2009 in Kraft.

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