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Einführung von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen
hier: Kerncurricula für die Grundschule Schuljahrgänge 1-4: Musik, Kunst, Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten

RdErl. d. MK v. 01.09.2024 - 32-82161 (SVBl. 9/2024 S. 472) - VORIS 22410 -
Bezug: RdErl. v. 10.10.2023 (SVBl. S. 522) - VORIS 22410 -

  1. In der Grundschule werden zum 1.8.2024 die Kerncurricula für die Fächer Musik, Kunst, Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten für die Schuljahrgänge 1 bis 4 verbindlich eingeführt.
  2. Die weiterentwickelten Kerncurricula legen den Rahmen für den Unterricht fest. Sie ersetzen die zurzeit gültigen Kerncurricula für die o. a. Schuljahrgänge. Die Kerncurricula werden auch weiterhin einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.
  3. Die Kerncurricula werden auf dem Niedersächsischen Bildungsserver veröffentlicht und können als PDF-Datei heruntergeladen werden.
  4. Dieser RdErl. tritt am 1.9.2024 in Kraft und mit Ablauf des 30.9.2024 außer Kraft.
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