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Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen
RdErl. d. MK v. 1.7.2021 - 32-81420 (SVBl. 7/2021 S. 349) - VORIS 22410 -

1. Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater

Fachberaterinnen und Fachberater sind Lehrkräfte an einer Schule. Hinsichtlich der Fachberatertätigkeit unterstehen sie der Schulbehörde, für die sie bestellt sind, und handeln in ihrem Auftrag. Sie werden von der fachlich zuständigen Organisationseinheit geführt und arbeiten eng mit dieser Stelle zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz qualifiziert fortzubilden.

Die Aufgaben der Fachberatung sind in der Regel nur Lehrkräften im Eingangsamt oder im ersten Beförderungsamt ihrer Laufbahn zu übertragen; die Beauftragung erfolgt in der Regel für die Dauer von fünf Jahren. Eine Beauftragung für mehrere Fächer oder Fachbereiche soll in der Regel nicht erfolgen. Gemäß § 15 Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) werden den Lehrkräften im Rahmen der festgelegten Kontingente Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfang gewährt.

2. Schwerpunkte der Fachberatung

Fachberaterinnen und Fachberater wirken im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule mit bei der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Schulen. Die Beratung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Die Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung wirkt über die oben genannten Schwerpunkte hinaus beratend im Einzelfall am Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung mit.

Über die Anforderungen der Schulen hinaus nimmt die Fachberatung weitere Aufgaben auf Veranlassung der Schulbehörde wahr. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Vorhaben erforderlich.

3. Fächer und Fachbereiche

Für folgende Fächer und Fachbereiche ist durch die Schulbehörde Fachberatung zur Verfügung zu stellen:

Primarbereich (Grundschule / Förderschule)

Sekundarbereich I (Hauptschule / Realschule / Oberschule / Förderschule)

Primär- und Sekundarbereiche I und II aller allgemein bildenden Schulformen

4. Kontingente

Die Anzahl der Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von der Schulbehörde in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden umfassen in der Regel fünf Wochenstunden. Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der beauftragten Lehrkräfte in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen. Der Unterrichtseinsatz sollte so erfolgen, dass wöchentlich möglichst ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist. Die Schulbehörde kann hierbei zur Koordinierung der Beratung sowie zur Durchführung gemeinsamer Dienstbesprechungen einen landesweit einheitlichen Tag bestimmen.

Sollte die Teilnahme an einer zusätzlichen Veranstaltung zu Zeiten eines geplanten Unterrichtseinsatzes in Schule erfolgen müssen, so ist eine Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung sicherzustellen.

Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 1693 Stunden zur Verfügung.

Regionale Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) Anrechnungsstunden
RLSB Braunschweig 333
RLSB Hannover 411
RLSB Lüneburg 422
RLSB Osnabrück 519
Gesamt 1693 (inkl. 8 Stunden Islamische Religion (RI))

Die untenstehende Zuordnung der Anrechnungsstunden auf die Fächer / Fachbereiche und Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sind Richtwerte. Die Schulbehörde kann in eigener Zuständigkeit Schwerpunkte in der Fachberatung setzen; dabei ist jeweils die Summe der zu vergebenden Anrechnungsstunden im Primarbereich und im Sekundarbereich I einzuhalten.

Bei den Fachberatungen sonderpädagogische Unterstützung und Übergang Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschule sind die Gesamtsumme und die Aufteilung der Anrechnungsstunden auf die Regionalabteilungen einzuhalten.

Es ist darüber hinaus anzustreben, dass in den genannten Fächern und Fachbereichen Fachberatung flächendeckend eingerichtet wird.

Primarbereich

Anrechnungsstunden
RLSB DE MA SU EN RE/RK1) RI WuN SP MuKuBi KiTa/GS Gesamt
RLSB BS 15 15 10 15 15 8 5 15 15 24 129
RLSB H 20 20 15 15 20 5 20 15 31 161
RLSB LG 20 20 15 20 20 5 20 15 31 166
RLSB OS 25 25 20 20 25 5 25 15 39 199
Gesamt 80 80 60 70 80 8 20 80 60 125 663
1) Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)
2) landesweite Fachberatung für den Primar- und Sekundarbereich I

Sekundarbereich I

Anrechnungsstunden
RLSB DE MA EN 2. FS NTW GSW RE/RK1) WuN SP Mu Ku Bi Profile und Fächer Gesamt
                      WI TE Ges. u. Soz./ HW  
RLSB BS 10 15 10 5 10 10 15 5 10 10 13 13 13 139
RLSB H 15 20 15 5 15 15 20 5 15 10 15 15 15 180
RLSB LG 15 20 15 5 15 15 20 5 15 10 17 17 17 186
RLSB OS 20 25 20 5 20 15 25 5 20 10 20 20 20 225
Gesamt 60 80 60 20 60 55 80 20 60 40 65 65 65 730

1) Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)

Primar- und Sekundarbereiche I und II

  Anrechnungsstunden
RLSB Sonderpädagogische Unterstützung
RLSB BS 65
RLSB H 70
RLSB LG 70
RLSB OS 95
Gesamt 300

5. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1.7.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. zum Seitenanfang

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