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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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1. Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater
Fachberaterinnen und Fachberater sind Lehrkräfte an einer Schule. Hinsichtlich der Fachberatertätigkeit unterstehen sie der Schulbehörde, für die sie bestellt sind, und handeln in ihrem Auftrag. Sie werden von der fachlich zuständigen Organisationseinheit geführt und arbeiten eng mit dieser Stelle zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz qualifiziert fortzubilden.
Die Aufgaben der Fachberatung sind in der Regel nur Lehrkräften im Eingangsamt ihrer Laufbahn zu übertragen; die Beauftragung erfolgt i.d.R. für die Dauer von fünf Jahren. Gemäß §16 ArbZVO-Lehr werden den Lehrkräften im Rahmen der festgelegten Kontingente Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfange gewährt. Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der Beratungskräfte in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen.
2. Schwerpunkte der Fachberatung
| - | Unterrichtsbezogene Beratung und Vermittlung neuer fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse |
| - | Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Vergleichsarbeiten, Abschlussprüfungen sowie der Ergebnisse der Inspektionsberichte |
| - | Unterstützung der Schule bei der Entwicklung der Schulprogrammteile, die sich auf die Gestaltung des Unterrichts und seine fachliche Qualität beziehen |
| - | Mitwirkung bei Unterrichtsbesichtigungen anlässlich der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen von Lehrkräften und bei Unterrichtsbesuchen |
| - | Mitwirkung bei der Erstellung von thematischen Schwerpunkten und Aufgaben für Vergleichsarbeiten und Abschlussprüfungen bei der obersten Schulbehörde |
| - | Mitwirkung bei der Beschwerdebearbeitung durch die Schule |
| - | Mitwirkung an und Mitgestaltung der schulinternen und schulübergreifenden Fortbildung auf der Grundlage des von der Schule festgestellten Fortbildungsbedarfs |
| - | Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen, Mithilfe bei der Vermittlung schulischer und außerschulischer Kooperationspartner und Koordinierung des Erfahrungsaustausches zwischen den Schulen. |
Über die Anforderungen der Schulen hinaus nimmt die Fachberatung weitere Aufgaben auf Veranlassung der Landesschulbehörde wahr. Dies gilt sowohl für die Vermittlung neuer fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse (z.B. Umsetzung der Kerncurricula) als auch für ermittelten Handlungsbedarf aufgrund der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten, Abschlussprüfungen oder der Schulinspektion. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Reformen erforderlich.
3. Fächer und Fachbereiche
Für folgende Fächer und Fachbereiche im Primarbereich der Grundschulen und Förderschulen sowie im Sekundarbereich der Haupt-, Real- und Förderschulen sind durch die Landesschulbehörde Fachberaterinnen oder Fachberater zu bestellen.
Primarbereich (Grundschule / Förderschule)
| - | Fächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, ev. und kath. Religion, Sport |
| - | Fachbereich: Musisch-kulturelle Bildung |
Sekundarbereich I (Hauptschule / Realschule / Förderschule)
| - | Fächer: Deutsch, Englisch, 2. Fremdsprache (in der Regel Französisch), Mathematik, ev. und kath. Religion, Sport |
| - | Fachbereiche: Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Musisch-kulturelle Bildung, Arbeit/Wirtschaft/ Technik (Berufsorientierung) |
Primar- und Sekundarbereich I
| - | Sonderpädagogische Förderung |
| - | Interkulturelle Bildung und Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund |
4. Kontingente
Die Anzahl der Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von der Landesschulbehörde in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden sollten drei Wochenstunden nicht unterschreiten und fünf Wochenstunden nicht überschreiten. Die Stundenentlastung sollte so gelegt werden, dass möglichst ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist.
Insgesamt stehen Anrechnungsstunden in folgendem Umfang zur Verfügung:
| Landesschulbehörde | Anrechnungsstunden |
| Standort Braunschweig | 415 |
| Standort Hannover | 475 |
| Standort Lüneburg | 425 |
| Standort Osnabrück | 530 |
| Gesamt | 1.845 |
Die untenstehende Zuordnung der Anrechnungsstunden auf die Fächer / Fachbereiche und Standorte der Landesschulbehörde sind Richtwerte. Die Landesschulbehörde kann in eigener Zuständigkeit Schwerpunkte in der Fachberatung setzen, dabei ist jeweils die Summe der zu vergebenden Anrechnungsstunden im Primarbereich und im Sekundarbereich I einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind die Anrechnungsstunden für die Bereiche sonderpädagogische Förderung, Interkulturelle Bildung und Berufsorientierung.
Es ist darüber hinaus sicher zu stellen, dass in den genannten Fächern und Fachbereichen Fachberatung flächendeckend eingerichtet wird.
Primarbereich
| Anrechnungsstunden | ||||||||
| LSchB | DE | MA | SU | EN | RE/RK1) | SP | MuKuBi | Gesamt |
| STO BS | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 15 | 105 |
| STO H | 20 | 20 | 20 | 20 | 20 | 20 | 15 | 135 |
| STO LG | 20 | 20 | 20 | 20 | 20 | 20 | 15 | 135 |
| STO OS | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 25 | 15 | 165 |
| Gesamt | 80 | 80 | 80 | 80 | 80 | 80 | 60 | 540 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Sekundarbereich
| Anrechnungsstunden | |||||||||||
| LSchB | DE | MA | EN | 2.FS | NTW | GSW | RE/RK1) | SP | MuKUBi | AWT-BO | Gesamt |
| STO BS | 15 | 15 | 15 | 5 | 15 | 15 | 15 | 15 | 10 | 65 | 185 |
| STO H | 20 | 20 | 20 | 5 | 20 | 15 | 20 | 20 | 10 | 60 | 210 |
| STO LG | 20 | 20 | 20 | 5 | 20 | 15 | 20 | 20 | 10 | 50 | 200 |
| STO OS | 25 | 25 | 25 | 5 | 25 | 15 | 25 | 25 | 10 | 65 | 245 |
| Gesamt | 80 | 80 | 80 | 20 | 80 | 60 | 80 | 80 | 40 | 240 | 840 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Primar- und Sekundarbereich I
| Anrechnungsstunden | |||
| LSchB | Sonderpäd. Förd. | Interk. Bildung | Gesamt |
| STO BS | 65 | 60 | 125 |
| STO H | 65 | 65 | 130 |
| STO LG | 50 | 40 | 90 |
| STO OS | 60 | 60 | 120 |
| Gesamt | 240 | 225 | 465 |
|---|---|---|---|
4. In-Kraft-Treten
Der Erlass tritt am 1.8.2009 in Kraft.
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |