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Richtlinien für die Verleihung des Schülerfriedenspreises des Landes Niedersachsen
RdErl. d. MK v. 7.7.2011 - 21-83012 (SVBl. 8/2011 S.276) - VORIS 22410 -
Bezug: RdErl. d. MK v. 1.9.2004 (SVBl. S.457) - VORIS 22410 -

1. Verleihungsgrundsätze

1.1 Als Anerkennung für hervorragende Initiativen und über die Schule hinausgehende Projekte, die dem friedlichen Zusammenleben dienen, verleiht das Niedersächsische Kultusministerium den Friedenspreis für Schülerinnen und Schüler des Landes Niedersachsen.

1.2 Der Preis wird vergeben für Leistungen, die

- der Förderung des Zusammenlebens mit Fremden
- der Verbesserung der Völkerverständigung
- der Vorbeugung gegen Gewalt
- oder dem Abbau von Vorurteilen dienen.

1.3 Die Leistungen müssen dokumentiert (z.B. durch Texte, Videos, Zeitungsberichte, Fotos) und von der Schulaufsicht bestätigt sein.

1.4 Die Verleihung des Preises erfolgt jährlich.

2. Preisvergabe

2.1 Der Preis kann vergeben werden

- an einzelne Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen oder
- an Arbeitsgruppen, Schulklassen und Schulen, sofern diese gemeinsam eine Leistung gemäß Nr. 1.2 erbracht haben.
- Der Preis wird in der Regel aufgeteilt.
- Im Rahmen des Schülerfriedenspreises gibt es einen Sonderpreis für Zivilcourage. Dieser Preis wird aus den Einsendungen der Beiträge zum Schülerfriedenspreis ausgewählt. Der Preis wird verliehen für besondere Projekte und Aktionen, die sich für ein fried- und verständnisvolles Miteinander in der Schule und im öffentlichen Leben einsetzen.

3. Schülerfriedenspreis

Der Schülerfriedenspreis des Landes Niedersachsen ist eine freiwillige Leistung des Landes. Er besteht aus

a) einer Urkunde des Niedersächsischen Kultusministeriums und
b) Geldpreisen in Höhe von zusammen 4.000 Euro und
c) jährlich neu festzulegenden Sonderspenden.

4. Vorschlagsverfahren

4.1 Vorschläge für die Verleihung des Schülerfriedenspreises können von den unter Nr. 2.1 genannten Schülerinnen, Schülern, Schulklassen und Arbeitsgruppen oder aber der Schulleitung eingereicht werden.

4.2 Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für den Schülerfriedenspreis des laufenden Jahres endet jeweils am 1.10. eines Jahres.

5. Auswahlverfahren

Das Kultusministerium trifft nach Prüfung der eingereichten Vorschläge die Entscheidung, wer als Schülerfriedenspreisträgerin oder -preisträger des jeweiligen Kalenderjahrs ausgezeichnet wird.

6. Preisverleihung

Die Verleihung des Schülerfriedenspreises erfolgt im Rahmen einer Feierstunde im Beisein der Presse.

7. Inkrafttreten

Dieser RdErl. tritt am 1.8.2011 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.7.2011 außer Kraft.

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