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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms „4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit“ (Richtlinie „4Generation“)
Erl. d. MS v. 2.12.2020 - 306.31-51 709/14 (Nds. MBl. Nr. 56/2020 S. 1618) - VORIS 21133 -

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen des Programms „4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit“.

1.2 Ziel ist es, die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken und weiterzuentwickeln. Durch die Unterstützung von Projekten örtlicher Jugendgruppen und -initiativen soll allen jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden. Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit sollen für die Umsetzung neuer Themenbereiche qualifiziert werden.

1.3 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Einzelprojekte ehrenamtlich geführter Jugendgruppen sowie übergreifende bzw. koordinierende Projekte für ehrenamtlich geführte Jugendgruppen auf regionaler Ebene oder Landesebene.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. als Erstempfänger, der von der Förderung ausgeschlossen ist. Der Erstempfänger hat die Zuwendung im Rahmen der VV Nr. 12 zu § 44 LHO an die Letztempfänger weiterzuleiten.

3.1. Letztempfänger sind

-
die Ortsgruppen und Kreis- und Bezirksverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände bzw. Träger der Jugendarbeit, deren Jugendeinrichtungen und -institutionen sowie Untergliederungen der Mitgliedsverbände von als förderungswürdig anerkannten Dachverbänden,
-
kommunale Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse von örtlichen Jugendgruppen,
-
freie, ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne einen als freien Träger anerkannten Landesverband sowie eigenständige Jugendgruppen in Vereinen,

wenn diese Träger ihren Sitz in Niedersachsen haben und das Projekt überwiegend in Niedersachsen verwirklicht wird.

.3.2 Letztempfänger können für Projekte, die eine übergreifende bzw. koordinierende Funktion haben, auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände sein.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Die Projekte sollen zu den Themenschwerpunkten
- Beteiligung,
- Vielfalt,
- Engagement und Experimentelles
durchgeführt werden. Neue Ansätze und Methoden der Jugendarbeit sollten möglichst aufgenommen und entwickelt werden. Die Ausgestaltung der Themenschwerpunkte erfolgt über die in der Anlage abgedruckten Vergabegrundsätze.

Die Projekte sollen die Prinzipien des Gender Mainstreaming und Managing Diversity berücksichtigen und sich mit anderen Projekten in der jeweiligen Region, die einen ähnlichen Schwerpunkt haben, vernetzen. Eine überregionale Vernetzung soll insbesondere bei Projekten mit einer Laufzeit von über einem Jahr angestrebt werden.

4.2 Die Projekte sollen in der Vergangenheit vom Letztempfänger noch nicht durchgeführt worden sein sowie nicht in die Folgeförderung für ein anderes Projekt des Letztempfängers eintreten und nicht als Ersatz für andere, wegfallende oder auslaufende Förderungen des Letztempfängers dienen.

4.3 Mindestens eine Person des Letztempfängers soll im Besitz einer gültigen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) sein; diese Person soll an der Organisation des Projektes beteiligt sein.

Im begründeten Einzelfall kann die Juleica während der Projektlaufzeit erworben werden.

4.4 Die Projekte sollen von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden.

Projekte mit einer Förderung von mehr als 5 000 EUR sollen eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte übernehmen.

4.5 Die Projekte sollen eine Laufzeit von mindestens 3 bis höchstens 24 Monaten haben. Der Zuschuss für ein maximal einjähriges Folgeprojekt darf 70 % der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts nicht überschreiten und muss separat beantragt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

5.2 Zuwendungsfähig sind

-
Sachausgaben, ohne Investitionen in Immobilien und Grund und Boden, sowie
-
Honorarausgaben, jedoch nicht für Personal in Festanstellung bei den Trägern.

5.3 Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Projekt zwischen 1 500 EUR bis maximal 10 000 EUR pro vollem Projektjahr. Die durchschnittliche monatliche Förderung soll pro Monat der Projektlaufzeit 850 EUR nicht überschreiten.

5.4 Mindestens 25 % der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen vorrangig für die Förderung von Projekten in Trägerschaft von freien, ehrenamtlich geführten Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne einen als freien Träger anerkannten Landesverband sowie eigenständige Jugendgruppen in Vereinen verwendet werden.

5.5 Der Erstempfänger (Landesjugendring) überprüft in Zusammenarbeit mit einem Entscheidungsgremium bestehend aus zwei stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings sowie jeweils einer stimmberechtigten Vertreterin oder einem stimmberechtigten Vertreter des Sozialministeriums, des Landesjugendamtes sowie einer oder einem von den Kommunalen Spitzenverbänden ausgewählten Jugendpflegerin oder Jugendpfleger der örtlichen Träger aus Niedersachsen die Nachvollziehbarkeit der Kostenkalkulation, die inhaltlich-fachliche Kausalität und die praktische Anwendbarkeit und Umsetzung des Vorhabens nach den in der Anlage abgedruckten Vergabegrundsätzen und bescheidet die Anträge. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf eine Bewilligung.

5.6 Für Projekte mit einer Förderhöhe von 1 500 EUR bis 2 500 EUR und einer Laufzeit unter sechs Monaten ist ein vereinfachtes Antrags- und Dokumentationsverfahren möglich.

5.7 Zuwendungsempfänger für Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 2 500 EUR müssen juristische Personen sein.

6. Anweisungen zum Verfahren

6.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

6.2 Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Domhof 1, 31134 Hildesheim.

6.3 Den Antrag auf Förderung stellt der Erstempfänger einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger. Die Bewilligungsbehörde erhält vom Erstempfänger eine Aufstellung der zu fördernden Projekte. Der Erstempfänger bestätigt das Vorliegen der Fördervoraussetzungen.

6.4 Das Antragsverfahren für die Letztempfänger wird durch die Servicestelle - Landesjugendring Niedersachsen e. V. - geregelt.

6.5 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von zwei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Ein einfacher Verwendungsnachweis wird zugelassen.

7. Schlussbestimmungen

Dieser Erl. am 1. 1. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

___________
An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich an
den Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschussden
Niedersächsischen Landesbeirat für Jugendarbeit
den Landesjugendring Niedersachsen e. V.
die Sportjugend Niedersachsen
das Paritätische Jugendwerk Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Konföderation der ev. Kirchen in Niedersachsen
das Katholische Büro Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen e.V. (OKJA)
die Jugendverbände, die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind


Anlage

Vergabegrundsätze

Für die Förderung des Programms „4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit“ gelten die folgenden Vergabegrundsätze:

1. Ziele

Ziel des Programms ist es, die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken, weiterzuentwickeln und für die Zukunft fit zu machen. Es soll deutlich werden, dass Jugendarbeit neben der Schule und anderen Bildungs- und Freizeitangeboten ein eigenständiger Bereich der Sozialisation ist. Kinder und Jugendliche erhalten hier wertvolle Impulse zur Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit, können sich ausprobieren, erwerben Teamund Leitungserfahrung, bilden sich fort und übernehmen Verantwortung.

Durch das Programm sollen noch mehr junge Menschen zu ehrenamtlichem Engagement motiviert werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass

-
durch spezielle Projekte Zugänge für junge Menschen zum ehrenamtlichen Engagement geschaffen werden;
-
junge Menschen in der Jugendarbeit motiviert werden, selber neue Veranstaltungen und Projekte zu organisieren und durchzuführen;
-
Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bei der Organisation neuer Veranstaltungen und Projekte unterstützt und qualifiziert werden und ihnen mehr gesellschaftliche Wertschätzung zuteil wird;
-
Jugendarbeit als eigenständiges Bildungsfeld gestärkt wird, z. B. indem neue Bildungsangebote und neue Formen der Bildungsarbeit entwickelt und diese öffentlichkeitswirksam dargestellt werden;
-
zielgruppenspezifische Angebote entwickelt werden, um junge Menschen mit besonderem Förderbedarf in die Jugendverbandsarbeit zu integrieren (z. B. Jugendliche aus bildungsfernen Schichten, Jugendliche mit Zuwanderungsbiografie, ugendliche mit Behinderung) um diese zu einem Engagement in der Jugendarbeit zu ermuntern;
-
junge Menschen gemeinsam Visionen für die Entwicklung der Gesellschaft, ein jugendgerechtes Lebensumfeld und den verantwortungsvollen Umgang in der Gesellschaft entwickeln. Dabei sollen auch zukünftige Anforderungen der Jugendarbeit in den Blick genommen werden;
-
Impulse für eine stärkere Vernetzung der Bildungsleistung der Jugendarbeit in der jeweiligen Region und landesweit in thematische Zusammenhänge gegeben werden.

2. Schwerpunkte

Die Projekte müssen einem der drei folgenden Schwerpunkte zugeordnet werden:

-
Beteiligung
In diesem Bereich sollen Projekte gefördert werden, die die Partizipation junger Menschen an Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, voran bringen.
-
Entwicklung und Erprobung zeit- und jugendgemäßer Partizipationsformen an innerverbandlichen und politischen Entscheidungs- und Artikulationsprozessen,
-
Befähigung junger Menschen zur Mitgestaltung der (regionalen) Jugendpolitik und der Kommunalpolitik, u. a. durch neue Formen der Beteiligung und den Einsatz digitaler Medien,
-
Partizipation als wesentlicher Bestandteil der Bürgergesellschaft für junge Menschen erfahrbar machen.
-
Vielfalt
In diesem Bereich soll die Teilhabemöglichkeit aller Jugendlichen und junger Menschen an den Angeboten der Jugendarbeit gefördert werden.
-
Qualifizierung und Sensibilisierung von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden der Jugendarbeit für die Themenfelder Diversität, Inklusion, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, körperliche und geistige Beeinträchtigung, Migration und Teilhabe,
-
Verbesserung der diskriminierungsfreien Teilhabe aller junger Menschen an den Strukturen und Angeboten der Jugendarbeit sowie
-
eine Stärkung der Zusammenschlüsse und Selbstorganisation von jungen Menschen aus den vorgenannten Themenfeldern.
-
Engagement und Experimentelles
In diesem Bereich soll das ehrenamtliche Engagement gefördert werden.
-
Neue Formen der Unterstützung für Ehrenamtliche,
-
Entwicklung und Erprobung neuer Formen zur Heranführung junger Menschen an ehrenamtliches Engagement,
-
Entwicklung und Erprobung neuer Formen der Mitglieder- Gewinnung,
-
Qualifikation der Jugendleiterinnen und Jugendleiter und für neue Aufgabenfelder der Jugendarbeit,
-
experimentelle Angebote der Selbstbildung und Selbstorganisation.

3. Servicestelle

Die Servicestelle ist beim Landesjugendring Niedersachsen e. V. angesiedelt. Ihr obliegt die

-
Beratung der Antragstellenden,
-
Prüfung der Anträge,
-
organisatorische und inhaltliche Beratung der laufenden Projekte,
-
Verwendungsnachweisprüfung,
-
Öffentlichkeitsarbeit,
-
organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen des Entscheidungsgremiums,
-
Unterstützung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Projekte, Jugendgruppen und -verbände durch Angebote zur Qualifizierung, Koordination und Vernetzung,
-
strukturelle Integration von Migrantenjugendselbsorganisation und von Vereinigungen junger Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Qualifizierung und Beratung der Ehrenamtlichen dieser Organisationen (Projekt „NextKultur“).

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