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Stärkung der Zusammenarbeit von Landesbehörden hinsichtlich der Problemgruppe hochdelinquenter Kinder
Gem. RdErl. d. MS, d. MI, d. MJ u. d. MK v. 9.5.2011 - 301.13-51400 (Nds.MBl. Nr.24/2011 S.458) - VORIS 21132 -
Bezug: Gem.RdErl. d. MI, d. MJ, d. MS u. d. MK v. 31.7.2009 (Nds.MBl. S.751) - VORIS 21021 -

1. Zur Behandlung der Problemgruppe hochdelinquenter Kinder wird die Zusammenarbeit der Landesbehörden im Rahmen eines KrisenInterventionsTeams (KIT) unter der Federführung und innerhalb der Linienorganisation des LS - Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie - fortgesetzt.

Mitglieder des KIT sind Fachkräfte

- des LS,
- des Landeskriminalamtes,
- der NLSchB und
- aus dem Geschäftsbereich des MJ.

2. Als hochdelinquente Kinder i.S. dieses Gem. RdErl. werden Kinder angesehen,

- die gemäß Nummer 6.2 der Anlage zum Bezugserlass als Intensivtäter bezeichnet werden oder
- bei denen eine andauernde Schulverweigerung in Verbindung mit Delinquenz vorliegt oder
- bei denen trotz delinquenten Verhaltens eine Ablehnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durch die Personensorgeberechtigten erfolgt.

3. Im Rahmen der Zusammenarbeit nach diesem Gem. RdErl. benennt jede der genannten Landesbehörden eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner gegenüber dem LS. Die Aufgaben dieser Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sollen in den Geschäftsverteilungsplänen ausdrücklich dargestellt werden.

Sie sorgen für den interdisziplinären Austausch und die Aufbereitung der vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich der Problemgruppe der hochdelinquenten Kinder. Hierzu dient auch die nach Nummer 7.2.3 der Anlage zum Bezugserlass von den Polizeibehörden zur Verfügung gestellte aktuelle Übersicht der Intensivtäter.

Einmal jährlich bis zum 30.April, bei besonderem Bedarf auch häufiger, legt das LS dem MS, dem MI, dem MJ und dem MK einen mit den Mitgliedern des KIT unter seiner Federführung erstellten Auswertungsbericht vor. In dem Bericht sind Einschätzungen besonderer Problembereiche auszuführen.

4. Hinsichtlich der Problemgruppe der hochdelinquenten Kinder wirkt das KIT an der nach Nummer 8.1.4 der Anlage zum Bezugserlass vorgesehenen Kooperation der beteiligten Stellen vor Ort mit und bringt seine landesweite Fachkompetenz ein. Zu den Leistungen des Teams gehören insbesondere

- die Unterstützung bei der Fallanalyse sowie
- der Nachweis von Betreuungsangeboten in geeigneten Erziehungseinrichtungen.

Das KIT wird von der anlassbezogene Fallkonferenzen initiierenden Stelle über anberaumte Konferenztermine informiert und entsendet in Absprache mit der initiierenden Stelle und nach fachlichem Ermessen entweder Vertreterinnen oder Vertreter in die Fallkonferenz oder berät unter Einsatz anderer Kommunikationsformen.

5. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres ist dieser Gem. RdErl. sinngemäß anzuwenden.

6. Dieser Gem. RdErl. tritt am 1.6.2011 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft.

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An
das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Landeskriminalamt Niedersachsen
die Niedersächsische Landesschulbehörde
die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften

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