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Hinweise zu Schulfahrten in Krisengebiete
Schnellbrief des MK an alle Schulen vom 22. März 2001, Dr. Lonz/Wenzel

Aus aktuellem Anlass weise ich in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darauf hin, dass die Gefahr der Seucheneinschleppung bei der Planung und Durchführung von Schulfahrten in Länder, in denen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist oder in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht, besonders zu beachten ist.

Augenblicklich sollte daher von Schulfahrten nach Großbritannien, Frankreich und in die Niederlande abgesehen werden, insbesondere wenn sie in die Nähe der Krisengebiete führen, in denen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist oder in denen der Verdacht des Ausbruchs besteht. Für Großbritannien sind Gebiete aktualisiert unter www.bml.de angegeben; für Frankreich und die Niederlande liegt ein solcher Service noch nicht vor.

Vorsorglich wird für noch in Planung befindliche Klassenfahrten abgeraten in entsprechende Krisengebiete zu fahren. Für den Fall, dass durch den Rücktritt von einer geplanten und bereits gebuchten Reise in solche Länder Kosten entstehen, die von dritter Seite (z.B. Schulträger, Fördervereine, Reiserücktrittsversicherung) nicht gedeckt werden können, kann eine Kostenerstattung durch das Land im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel für Schulfahrten erfolgen.

Bei Fahrten in nicht bedrohte Landesteile müssen die folgenden Hinweise sorgfältig beachtet werden:

  1. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Klauentiere halten oder die in der Nähe von Klauentierhaltungen wohnen, sollten an Veranstaltungen in o.g. Ländern nur dann teilnehmen, wenn die Veranstaltungen ausschließlich in Stadtgebieten stattfinden und weder ländliche Gebiete noch Märkte, Tiergehege, zoologische Gärten oder sonstige Veranstaltungen, auf denen Tiere vorhanden sind, besucht werden.
  2. Vor der Wiedereinreise haben alle Schülerinnen und Schüler sowie Begleitpersonen alle Speisereste zu beseitigen, beim Verlassen o.g. Länder das Schuhwerk zu reinigen und zu desinfizieren und Kleidung zu tragen, die in den Gefahrengebieten nicht getragen wurde.
  3. Geschenke und andere Waren, in denen tierische Bestandteile enthalten sind, dürfen nicht mitgebracht werden.
  4. Getragene Kleidung ist nach der Rückkehr unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder gründlich zu waschen.
  5. Vorsorglich sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.

Darüber hinaus muss das Thema Maul- und Klauenseuche Bestandteil der unterrichtlichen Vorbereitung auf solche Klassenfahrten sein. Informationsmaterial steht unter der Internetadresse www.bmi.de zur Verfügung.

Zur Vorbereitung auf einen nicht auszuschließenden Ausbruch der Tierseuche in Niedersachsen sollten alle Kinder altersangemessen in der Schule vorbereitet werden.

Für dann mögliche Beschränkungen des Schulbesuches sollten die Kinder und Jugendlichen vorsorglich mit Arbeits- und Übungsaufgaben versehen werden.

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