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Dienstrechtliche Befugnisse
RdErl. d. MK v. 19.1.2004 - 1031 - 03003 (SVBl. 3/2004 S.132) - VORIS 20480 -
Bezug: Beschl. d. LReg. vom 7.6.1994 (Nds.MBl. S.995), zuletzt geändert durch Beschl. d. LReg. v. 24.10.2000 (Nds.MBl. S.698)

Die Ermächtigung der Mittelbehörden nach Nr.1.3.2 Satz 1 des Bezugsbeschlusses, die ihnen übertragenen Befugnisse auf untere Landesbehörden weiter zu übertragen, wird gemäß Nr.1.3.2 Satz 2 dieses Beschlusses hinsichtlich der ProReKo-Schulen um folgende Befugnisse erweitert:

a) die Einstellung - Begründung des Beamtenverhältnisses und Abschluss des Arbeitsvertrages

b) die Abordnung

c) die Versetzung der unter b genannten Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten.

Ich bitte, diese dienstrechtlichen Befugnisse mit Wirkung vom 1.2.2004 auf die ProReKo-Schulen zu übertragen.

Außerdem bitte ich, den ProReKo-Schulen zum 1.2.2004 auch die Befugnis zum Abschluss von Honorar- und Werkverträgen zu übertragen.

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