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Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für saugende Inkontinenzhosen oder saugende Inkontinenzvorlagen

RdErl. d. MF v. 17.10.2017 - VD3-03541/20-1 (Nds. MBl. Nr. 41/2017 S. 1346) - VORIS 20444 -

  1. Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 7 zu § 20 Abs. 1 NBhVO wird Folgendes geregelt:
    „Aufwendungen für saugende Inkontinenzhosen oder saugende Inkontinenzvorlagen sind bei Vorliegen mindestens einer mittleren Harn- oder Stuhlinkontinenz ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag beihilfefähig.“
  2. Dieser RdErl. tritt am 17. 10. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2022 außer Kraft.

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