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Dienstwohnungsrecht; Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche
Versorgungsleitungen
RdErl. d. MF v. 16.12.2022 - VD3
03023/001/17/01 (Nds. MBl. Nr. 1/2023 S. 11) - VORIS 20441 -
Bezug:
RdErl. v. 9.12.2021 (Nds. MBl. S. 1932) - VORIS 20441 -
- Mit RdSchr. vom 14.12.2022 - Z B 1-P 1532/15/10003:008 - hat das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) die für den Abrechnungszeitraum vom
1.7.2021 bis 30.6.2022 zur endgültigen Berechnung des Heizkostenentgelts
maßgebenden Beträge je Quadratmeter der zu berücksichtigenden
beheizbaren Wohnfläche wie folgt bekannt gegeben:
- a) Fossile
Brennstoffe
- 11,80 EUR,
- b) Fernwärme und
übrige Heizungsarten
- 15,80 EUR.
Das RdSchr. des BMF wird auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de)
veröffentlicht (Stichwortsuche z. B. mit den Begriffen
Heizkosten oder DWV).
- Dieser RdErl. tritt am 12.1.2023 in Kraft und mit Ablauf des
31.12.2024 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 11.1.2023
außer Kraft.
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