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Schulfachliche
und organisatorische Aufgaben für Lehrerinnen und Lehrer im
Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten an
Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Haupt- und Realschulzweigen an
Oberschulen und zusammengefassten Hauptund Realschulen, einschließlich
der Konkordatsschulen
RdErl. d. MK
v. 01.08.2024 - 32 - 84012 (SVBL. 9/2024 S. 471) - VORIS 20411
- Bezug:
- a)
- RdErl. Schulfachliche und
organisatorische Aufgaben für Realschullehrerinnen und Realschullehrer an
Realschulen, Realschulzweigen und Oberschulen v. 05.05.2017 (SVBl. S.
304), geändert durch RdErl. v. 01.03.2021 (SVBl. S. 114) - VORIS 20411
-
- b)
- RdErl. Qualifizierungen
gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung
über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung
(NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein
Lehramt v. 04.12.2019 (SVBl. 2020 S. 4, 67), geändert durch RdErl.
v. 28.05.2023 (SVBl. S. 374) - VORIS 20411 -
-
Das Amt einer Lehrerin oder eines Lehrers im Sekundarbereich I bei
Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten kann durch Lehrkräfte mit
einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen, einer
Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder das
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie mit einer
Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an Realschulen oder für
das Lehramt an Haupt- und Realschulen gemäß Bezugserlass
wahrgenommen werden und wird nach Besoldungsgruppe A 13 + Z besoldet.
Bewerbungsfähig sind ebenfalls tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit
entsprechender Lehrbefähigung; sie erhalten eine Entgeltgruppenzulage. Das
Amt zeichnet sich dadurch aus, dass neben den im Einstiegsamt wahrzunehmenden
Tätigkeiten zusätzliche, höherwertige schulfachliche und
organisatorische Aufgaben zu erfüllen sind, die von ihrem Umfang und ihrer
Bedeutung her amtsprägenden Charakter haben.
Als solche Aufgaben kommen
insbesondere in Betracht,
- Fachkonferenzleitung an Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen,
Haupt- und Realschulzweigen an Oberschulen und zusammengefassten Haupt- und
Realschulen für Fächer / Fachbereiche / Profile nach Entscheidung der
Schule (mit Ausnahme an Oberschulen mit mehr als 287 Schülerinnen und
Schülern für die Fachbereiche Mathematik / Naturwissenschaften /
Informatik, Sprachen sowie Arbeit / Wirtschaft-Technik / Hauswirtschaft) u. a.
zur Koordinierung der schuleigenen Arbeitspläne auf der Grundlage der
Kerncurricula, der Lern- und Leistungskontrollen sowie der
Bewertungsmaßstäbe,
- koordinierende Aufgaben bei der Abstimmung der
fächerübergreifenden und ggf. der schulzweigübergreifenden
Unterrichtsarbeit,
- koordinierende Aufgaben bei der Vorbereitung und
Durchführung der Abschlussprüfungen in den Schuljahrgängen 9 und
10,
- koordinierende Aufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung
und Auswertung von evidenzbasierten Lernstandserhebungen,
- Koordinierung der berufs- und studienorientierenden
Maßnahmen, Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen
Kooperationspartnern und Institutionen,
- kontinuierliche Weiterentwicklung des schulischen
Förderkonzepts,
- kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung des schulischen
Ganztagskonzepts,
- Steuerung und Begleitung der Zusammenarbeit mit anderen
allgemein bildenden Schulen,
- Koordinierung und Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote
für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung,
- Planung und Leitung von klassen- bzw.
lerngruppenübergreifenden schulischen Veranstaltungen (z. B.
Schulprojekte, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche),
- Einrichtung, Betreuung und Leitung einer Lehrmittelund
Mediensammlung, der Schulbibliothek oder von besonderen Vorbereitungs-, Fach-
und Unterrichtsräumen,
- Weiterentwicklung und Betreuung des didaktisch-methodischen
Einsatzes von Medien im Fachunterricht im Sinne der Bildung in der digitalen
Welt,
- kontinuierliche Koordinierung und Weiterentwicklung von
Schulentwicklungsprojekten,
- Koordinierung und Weiterentwicklung der multiprofessionellen
Zusammenarbeit in der Schule,
- Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
und Verkehrssicherheit, Planung von Bau- und Ausstattungsmaßnahmen,
- Betreuung und Organisation von Maßnahmen zur
Gesundheitsförderung und zur Sicherheit (Drogen- und Suchtprävention,
Gewaltprävention, konfliktvermeidende Strategien),
- Initiierung, Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen der
Demokratiebildung (z. B. Gestaltung von Klassenräten, Partnerschaften mit
zivilgesellschaftlichen Institutionen, Netzwerkarbeit)
- Initiierung, Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen der
Sprachbildung (z. B. Konzepterstellung und -Umsetzung); Ansprechperson für
den Bereich Mehrsprachigkeit / Sprachbildung.
- Die Entscheidung darüber, welche der genannten Aufgaben von der
Lehrkraft wahrzunehmen ist, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf
der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes der Schule. Der
Geschäftsverteilungsplan kann bei Bedarf aufgrund sich ändernder
Erfordernisse modifiziert werden. Von der Entscheidung sind der Schulvorstand
sowie die Gesamtkonferenz zu unterrichten.
- Bei der gemäß § 9 des Niedersächsischen
Beamtengesetzes und § 11 des Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetzes vorzunehmenden Ausschreibung der Dienstposten oder
Arbeitsplätze der BesGr. A 13+Z NBesG sind die von der Schule
gewünschten Aufgaben anzugeben; in begründeten Fällen
können die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB)
nach Rücksprache mit der Schule Änderungen bei der Ausschreibung
vornehmen.
- Die nach dem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Stellen
werden den Schulen über das zuständige RLSB zur Verfügung
gestellt.
- Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 01.08.2024 in Kraft und
mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit
Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.
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