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Schulfachliche
und organisatorische Aufgaben für Realschullehrerinnen und Realschullehrer
an Realschulen, Realschulzweigen und Oberschulen
RdErl. d. MK v. 5.5.2017 -32- 84 000 E/11 (SVBl.
6/2017 S. 304), geändert durch RdErl. vom1.3.2021 (SVBl. 3/2021 S. 114) -
VORIS 20411 -
Bezug: RdErl. d. MK v. 4.12.2019 (SVBl. 2020 S.
4, 67) - VORIS 20411 -
1. Die Dienstposten von Lehrkräften mit dem Lehramt an Realschulen oder mit der Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an Realschulen gemäß Bezugserlass nach Besoldungsgruppe A 13 NBesO zeichnen sich dadurch aus, dass neben den im Eingangsamt wahrzunehmenden Tätigkeiten zusätzliche, höherwertige schulfachliche und organisatorische Aufgaben zu erfüllen sind, die von ihrem Umfang und ihrer Bedeutung her amtsprägenden Charakter haben.
Als solche Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
2. Die Entscheidung darüber, welche der genannten Aufgaben von der Beamtin oder dem Beamten wahrzunehmen ist, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes der Schule. Der Geschäftsverteilungsplan kann bei Bedarf aufgrund sich ändernder Erfordernisse modifiziert werden. Von der Entscheidung sind der Schulvorstand sowie die Gesamtkonferenz zu unterrichten.
3. Bei der gemäß § 9 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und § 11 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes vorzunehmenden Ausschreibung der A 13 - Stellen sind die von der Schule gewünschten Aufgaben anzugeben; in begründeten Fällen kann die Schulbehörde nach Rücksprache mit der Schule Änderungen bei der Stellenausschreibung vornehmen.
4. Stellen werden entsprechend dem Haushalt zur Verfügung gestellt.
5. Dieser RdErl. tritt am 1.6.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.
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