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Grundsatzbeschluss des Landespersonalausschusses Nr. 31:
Feststellung der Laufbahnbefähigung von Lehrkräften aus anderen Bundesländern als andere Bewerberinnen und Bewerber im Land Niedersachsen; Dauer des Vorbereitungsdienstes

Bek. d. MI v. 17.4.2008 - 15.3-59 00 00 (Nds.MBl. Nr.17/2008 S.508) - VORIS 20411 -

Der Landespersonalausschuss hat in seiner Sitzung am 17.4.2008 den folgenden Beschluss gefasst:

„Lehrerinnen und Lehrer, die in anderen Bundesländern eine Laufbahnbefähigung für ein Lehramt erworben haben, besitzen als andere Bewerberinnen und Bewerber die Befähigung für eine entsprechende Laufbahn des Lehramts im Land Niedersachsen, wenn sie nur deshalb nicht die für die Laufbahn vorgeschriebene Vor- und Ausbildung besitzen, weil sie einen Vorbereitungsdienst abgeleistet haben, der nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften nach Schuljahren, Schulhalbjahren oder Unterrichtshalbjahren bemessen war und aus diesem Grund die für die Laufbahn zu fordernde Mindestdauer eines Vorbereitungsdienstes unterschreitet.”

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