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Die niedersächsische Landesregierung hat am 29.07.2025 Allgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung beschlossen. Diese ersetzen die vorläufigen Regelungen vom 17.12.2024.
Zu den in Nr. 2 Buchst. b der aktuellen Richtlinien festgelegten Ausnahmen von der Regelbeurteilung werden hiermit für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums folgende ergänzende oder abweichende Regelungen getroffen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Verwaltungskräfte an Studienseminaren der Entgeltgruppen 8 und niedriger gemäß Nr. 2 Buchst. b 1. Spiegelstrich der oben genannten Richtlinien von der Regelbeurteilung ausgenommen sind.
Verwaltungsassistenzen an allgemein bildenden Schulen und Verwaltungskräfte an berufsbildenden Schulen unterliegen bei einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 8 der Regelbeurteilung. Die Beurteilungszuständigkeit liegt bei der Schulleitung, eine Zweitbeurteilung entfällt.
Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 15.10.2025 in Kraft. Erster Regelbeurteilungsstichtag ist der 01.10.2024; diese Richtlinien findenfür Regelbeurteilungen ab diesem Stichtag Anwendung. Der gleichlautende Erlass Dienstliche Beurteilung von Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 26.03.2025 tritt mit Ablauf des 14.10.2025 außer Kraft.
Die Anlagen des Bezugs-Beschlusses sind unter dem folgenden Link
veröffentlicht:
https://t1p.de/Dienstbeurteilung-Anlagen.
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |