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Dienstliche Beurteilung von Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums
RdErl. d. MK v. 15.10.2025 - 14-03 002 (115) (SVBl. 12/2025 S. 719) - VORIS 20400 -
Bezug:
Beschl. d. LReg „Allgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung“ v. 29.07.2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 370) - VORIS 20400 -

Die niedersächsische Landesregierung hat am 29.07.2025 „Allgemeine Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung“ beschlossen. Diese ersetzen die vorläufigen Regelungen vom 17.12.2024.

Zu den in Nr. 2 Buchst. b der aktuellen Richtlinien festgelegten Ausnahmen von der Regelbeurteilung werden hiermit für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums folgende ergänzende oder abweichende Regelungen getroffen:

  1. Entsprechend der Ermächtigungsgrundlage nach Nr. 2 Buchst. b 1. Spiegelstrich Halbsatz 2 der oben genannten Richtlinien und inhaltlich entgegen Halbsatz 1 der genannten Regelung werden die in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung und im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung tätigen Tarifbeschäftigten der
    a)
    Entgeltgruppe 8,
    b)
    Entgeltgruppen 5 und 6 mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten und
    c)
    Entgeltgruppen 5 und 6 mit erfolgreich bestandener Verwaltungsprüfung I
    in die Regelbeurteilung einbezogen und sind damit regelmäßig zu beurteilen.
  2. Entsprechend Nr. 2 Buchst. b 3. Spiegelstrich der oben genannten Richtlinien werden
    a)
    Lehrkräfte an Schulen,
    b)
    pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen sowie
    c)
    sonstige nichtlehrende Beschäftigte an Schulen, die in der Entgeltgruppe 8 oder niedriger eingruppiert sind,
    von der Regelbeurteilung ausgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verwaltungskräfte an Studienseminaren der Entgeltgruppen 8 und niedriger gemäß Nr. 2 Buchst. b 1. Spiegelstrich der oben genannten Richtlinien von der Regelbeurteilung ausgenommen sind.

Verwaltungsassistenzen an allgemein bildenden Schulen und Verwaltungskräfte an berufsbildenden Schulen unterliegen bei einer Eingruppierung oberhalb der Entgeltgruppe 8 der Regelbeurteilung. Die Beurteilungszuständigkeit liegt bei der Schulleitung, eine Zweitbeurteilung entfällt.

Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 15.10.2025 in Kraft. Erster Regelbeurteilungsstichtag ist der 01.10.2024; diese Richtlinien findenfür Regelbeurteilungen ab diesem Stichtag Anwendung. Der gleichlautende Erlass „Dienstliche Beurteilung von Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums“ vom 26.03.2025 tritt mit Ablauf des 14.10.2025 außer Kraft.

Die Anlagen des Bezugs-Beschlusses sind unter dem folgenden Link veröffentlicht:
https://t1p.de/Dienstbeurteilung-Anlagen.

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