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Unfallverhütungsvorschrift „Schulen”, Normen für die Gestaltung von Unterrichtsräumen
Bek. d. MK v 5.3.2004 - 202 - 40 182/1-2 (SVBl. Nr.5/2004 S.224)
Bezug: Bek. d. MS v. 12.11.2003 - 504-43534/3-9 - Nds. MBl. Nr.38/2003 S.757

  1. Die Unfallverhütungsvorschrift „Schulen” (GUV-V S1, bisher GUV 6.3) vom Mai 2001 mit Durchführungsanweisungen vom Juni 2002 ist am 1.10.2003 in Kraft getreten und enthält Ausführungs- und Gestaltungsgrundsätze für Schulgebäude, Außenanlagen, Sportstätten und Fachräume sowie für Einrichtungen zur Ersten Hilfe in Schulen.

    Auf die Übergangsregelung §29 GUV-V S1 wird besonders hingewiesen.

  2. Folgende Normen sind von besonderer Bedeutung für die Gestaltung von Unterrichtsräumen:

    - DIN 58125 Schulbau - Juli 2002 -
    Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen einschließlich normativer Verweisungen zu Sicherheitskennzeichnung, Beleuchtung, Sporthallen, Sportplätzen, Sportgeräten, Mobiliar, Sicherheit von Maschinen, Sicherheitsabständen, Gasanlagen in naturwissenschaftlich-technischen Unterrichtsräumen
    - DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen (Veröffentlichung voraussichtlich im Mai 2004)
    - DIN 77400 Schulgebäude - September 2003 - Anforderungen an die Reinigung
    - DIN EN 14434 Wandtafeln für Bildungseinrichtungen - Entw. Mai 2002 -
    - DIN 12924 Teil 1 Abzüge: Allgemeine Anforderungen - August 1991 - (für ältere Abzüge)
    - DIN 12924 Teil 3 Abzüge: Durchreicheabzüge - April 1993 -
    - DIN EN 14175 Abzüge (für neue Abzüge)
    Teil 1: Begriffe - August 2003 -
    Teil 2: Anforderungen an Sicherheit und Leistungsvermögen - August 2003 -
    Teil 4: Vor-Ort-Prüfverfahren - Entwurf Juli 2003
  3. Bezugsquellen und Information:

    Die Unfallverhütungsvorschrift kann von der Landesunfallkasse Niedersachsen, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover bezogen werden, außerdem steht sie unter http://regelwerk.unfallkassen.de zum Lesen, Ausdrucken und Herunterladen bereit.

    Die Deutschen Industrie Normen (DIN) sind beim Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin käuflich zu erwerben oder in Universitäts-Bibliotheken einzusehen.

    Auskünfte zum Inhalt der Normen erteilen die Schulträger, der zuständige Unfallversicherungsträger und die Zentrale Beratungsstelle der Bezirksregierung Hannover, E-Mail: Uwe.Ritzmann@BR-H.Niedersachsen.de, Tel.: 0511/106-2324, Fax: 0511/106-2650.

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