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Aufgabenwahrnehmung durch das Niedersächsische Landesjugendamt
Beschl. d. LReg v. 28.1.2014 - MS 305 5100/0 – (Nds. MBl. Nr. 32/2015 S. 1090), geändert durch Beschl. d. LReg v. 1.9.2020 - MK 11.1-01540/1 (Nds. MBl. Nr. 42/2020 S. 929; SVBl. 10/2020 S. 470) - VORIS 20100 -
Bezug: Beschl. v. 17.10.2006 (Nds. MBl. 2007 S. 89) - VORIS 20100 -

Der Aufgabenbereich ‚Kinder, Jugend und Familie‘ wird vom LS sowie die Aufgabenbereiche ‚Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder‘ und die ‚Verwaltungsaufgaben der finanziellen Förderung und Abwicklung‘ vom RLSB Hannover, mit Außenstellen in den RLSB Braunschweig, Lüneburg und Osnabrück, jeweils als Teil des Niedersächsischen Landesjugendamtes wahrgenommen. Die organisatorischen Einzelheiten und Aufgabenzuordnungen zu den zuständigen Behörden werden durch Gem. RdErl. des MS und des MK festgelegt.

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An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
die Niedersächsische Landesschulbehörde

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